Pflichtunterweisungen Lebensmittelhygiene HACCP


Pflichtunterweisungen Lebensmittelhygiene / HACCP / Infektionsschutzbelehrung

Ein großer Teil der Infektionserreger wird über Lebensmittel übertragen. Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, alle 2 Jahre hinsichtlich Lebensmittelhygiene unterwiesen werden. Auch die Lebensmittelhygieneverordnung fordert regelmäßige Schulungen. Mit diesem 1-stündigen Seminar erfüllen Arbeitgeber Ihre Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung hinsichtlich Lebensmittelhygiene.

Die Schulung wird durch unseren Kooperationspartner Hygiene-Institut Schubert in Dernbach (Westerwald) durchgeführt. Es handelt sich um eine online-Veranstaltung.


Die Schulung richtet sich

Personen, die direkt oder indirekt (über Geschirr oder andere Bedarfsgegenstände) mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, wie z.B. Mitarbeiter aus Küche, Service, Produktion und Verkauf, Küchenleiter, Verpflegungsleiter, Köche, Hauswirtschaftler aus Großküchen und Gemeinschaftsverpflegung, Unternehmer von Lebensmittelbetrieben, Küchenchefs aus Hotellerie und Gastronomie. Weiterhin ist die Schulung für Personen sinnvoll, die selbst Infektionsschutzbelehrung für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben durchführen oder durchführen möchten.

Inhalte

Folgebelehrung nach §43 IfSG / Infektionsschutzbelehrung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) führt in §42 und §43 die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln aus. Danach müssen alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, mindestens alle 2 Jahre geschult werden. Dies betrifft z.B. Beschäftigte in Küchen, Stationshilfen, in Kantinen, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie. Die Erstunterweisung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Folgebelehrung muss der Arbeitgeber durchführen oder organisieren. Mit dieser ca. 30 minütigen Unterweisung erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht der Folgebelehrung für seine Beschäftigen. Alle Teilnehmer erhalten nach der Schulung eine Bescheinigung.  Gerne führen wir auch unternehmensspezifische Schulungen nach Ihren Wünschen durch. Sprechen Sie uns dazu an. Diese Unterweisung stellt die Folgebelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln dar, die vom IfSG alle 2 Jahre gefordert wird.

Kernpunkte der Unterweisung nach §4 LMHV

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung fordert in §4 eine Schulung für Beschäftigte, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Dabei sind leicht verderbliche Lebensmittel solche, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderben und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Solche leicht verderblichen Lebensmittel sind z.B. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fisch, Krebse und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus, Ei und Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindnahrung. Diese Schulung basiert auf den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel XII und sowie der Anlage 1 der LMHV und vermittelt die wichtigsten Kernpunkte kompakt und komprimiert.

HACCP nach VO (EG) Nr. 852/2004

Die VO (EG) Nr. 852/2004 fordert von den Lebensmittelunternehmern, dass die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung von Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden. Diese Unterweisung bildet die Grundlage und vermittelt Basiswissen im Bereich HACCP.

Voraussetzungen zur Pflichtunterweisung Lebensmittelhygiene

Es bestehen keine Voraussetzungen.

Qualifizierungsnachweis

Persönliche Teilnahmebescheinigung Infektionsschutzbelehrung.

Dauer, Umfang und Ablauf sowie Orte der Schulung

Die Pflichtunterweisung Lebensmittelhygiene dauert ungefähr 1 Stunde.

Orte: online-Veranstaltungen

Kosten der Schulung

49,00 € (von der Umsatzsteuer befreit) für Online Seminare
hierin eingeschlossen: ausführliche Schulungsunterlagen zum Nachlesen und Vertiefen, Qualifizierungsnachweis

In Inhouse-Schulungen werden gerne auch betriebsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Sprechen Sie das Hygiene-Institut Schubert dafür an oder senden Sie eine Mail an info@hyginst.de.

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