Lehrgang Brandschutzklappe


Lehrgang Brandschutzklappen (Befähigte Person für die Überprüfung von Brandschutzklappen)

Damit Brandschutzklappen im Ernstfall sicher den Lüftungskanal unterbrechen, müssen sie laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv § 4) sowie der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sie vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig von einer sachkundigen Person auf ihre Funktionssicherheit geprüft und gewartet werden. Die Praxis zeigt, dass viele Brandschutzklappen nicht funktionstüchtig sind, weil keine Wartung erfolgte. Die entsprechende Befähigung erlangen Sie durch diesen Lehrgang. Nach Besuch dieses Lehrgangs sind Sie in der Lage, die wiederkehrende Überprüfung der Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen eigenständig und fachgerecht durchzuführen.

Der Lehrgang ist Hersteller-neutral! Der Lehrgang vermittelt Ihnen die betreffenden Anforderungen der Landes-Bauordnungen und der Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) sowie die Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. So lernen Sie die verschiedenen Bauformen, Bestandteile und Funktionen von Brandschutzklappen kennen. Die entsprechenden Einbau- und Prüfvorschriften und die Tätigkeiten beim Warten und Prüfen sowie die Anforderungen der Landesbauordnungen und der Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) werden Ihnen nicht nur theoretisch, sondern in praktischen Übungen vermittelt, so dass Sie die die wiederkehrende Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen fachgerecht und sicher durchführen können.


Der Lehrgang richtet sich an

  • Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen,
  • Dienstleister für den Technischen Betrieb, Betreiber von Gebäuden,
  • Personen, die für den fachgerechten Einbau verantwortlich sind, wie z. B. Montage- oder Bauleiter.
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