Für Hygieneschulungen VDI 6022 sind jetzt Auffrischungen erforderlich

Die Richtlinie VDI 6022 beschreibt die Anforderungen an Planung, Errichtung und Betrieb/Wartung von RLT-Anlagen. Sie fordert auch, dass alle Personen, die mit RLT-Anlagen zu tun haben, nach Kategorie A (Meister, Techniker, Ingenieure) oder Kategorie B (Monteure, Servicepersonal) geschult werden. Hierzu zählen auch die Mitarbeiter von Wartungs- und Reinigungsfirmen. Zigtausende Personen sind in den vergangenen zwanzig Jahren in entsprechender Weise geschult worden.

Anfang 2018 wurde die VDI 6022 Blatt 1 neu herausgegeben. Es enthält wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung. Geltungsbereich, Zielsetzung, Gefährdungsbeurteilung, Hygiene-Erstinspektion, Hygieneinspektionen, Hygienekontrollen, Probenahmen, dezentrale Luftbefeuchtung, Wohnungslüftungsanlagen: alles neu oder verändert. Außerdem gibt es seit 1. Juli 2018 die Filterklassen M5, F7, F9 usw. nicht mehr. Es gelten jetzt nur noch die neuen Filterklassen nach DIN EN ISO 16890. Ferner wurden die VDI-Lüftungsregeln (VDI 3803 Bl. 1 und 2) seitdem aktualisiert. Auch DIN EN 16798 Teil 3 (Lüftung von Nichtwohngebäuden) und DIN 1946-6 (Wohnungslüftungsanlagen) sind neu.

Das im Juli 2020 erschienene Blatt 2 der Richtlinie verlangt, dass alle nach VDI 6022 Kategorie A oder B geschulten Personen innerhalb von 18 Monaten nach Erscheinen einer Neufassung von Blatt 1 oder 6 einen Auffrischungskurs absolvieren müssen. Die entsprechende Frist wurde bis 30.06.2021 verlängert. Ab diesem Datum haben nach einer Mitteilung des VDI alle Schulungszertifikate, die vor 2018 ausgestellt worden sind, ihre Gültigkeit verloren. Durch eine Auffrischungsschulung wird die Gültigkeit des Zertifikates wieder hergestellt. Der VDI empfiehlt daher, möglichst zeitnah einen Auffrischungskurs VDI 6022 zu buchen.

Dr. Rudolf Rabe