Neue VDI-Richtlinie zur Raumlufttechnik:
VDI 6022 Blatt 1.1: Dezentrale Anlagen/Geräte

Im Juli 2024 wurde die VDI-Richtlinie 6022 um ein weiteres Blatt ergänzt:
Blatt 1.1: Besonderheiten dezentraler RLT-Anlagen/-Geräte. Mit diesem Blatt 1.1 werden die Forderungen des Hauptblatts in Hinsicht auf dezentrale RLT-Anlagen und -Geräte konkretisiert und ergänzt. Es werden Hinweise zu Planung, Konstruktion, Betrieb und Prüfung gegeben. Grundsätzlich gelten die Anforderungen des Blattes 1 auch für die dezentralen Geräte weiter. Klarstellungen und Ergänzungen gibt es zu folgenden Bereichen:

  • Die Zugänglichkeit aller Gerätekomponenten muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein
  • Luftfilter: Für dezentrale Geräte mit zentraler Außenluftaufbereitung (z.B. Induktionsgeräte) gelten die gleichen Empfehlungen für anzuwendende Filterklassen wie im Korrekturblatt zu Blatt 1 für zentrale Anlagen angegeben.
  • Für Geräte mit Sekundärluft ohne Außenluftanteil (z.B. Umluftkühlgeräte) gibt es eine wesentliche Änderung bei der Luftfilterung: Im Blatt 1 (01/2018) wurde „zur Sicher-stellung der Hygiene im Gerät“ Filter mindestens der Klasse ISO ePM10 >50 % gefordert. Kaum ein Hersteller hat solche Geräte produziert. Im dem nun erschienen ergänzenden Blatt 1.1 wird diese Forderung fallen gelassen: “Für die Sekundärluft ist keine Filterung erforderlich, sofern die Luftqualität nicht verschlechtert wird.“  Um die Anforderung einer Filterung nicht ganz fallen zu lassen heißt es: „Wenn eine Verringerung der Staubbelastung im Raum erfolgen soll, dann ist mindestens die Filterklasse ISO ePM1 50% vor dem Wärmeübertrager einzusetzen.“
  • Bereits in Blatt 1 war festgelegt worden, dass bei mehr als 20 gleichartig gebauten und gleichartig betriebenen Geräten nicht alle Geräte, sondern nur eine repräsentative Anzahl an Geräten inspiziert werden muss. Dabei wird in Blatt 1.1 die repräsentative Anzahl präzisiert: „mindestens 20 Geräte plus einer repräsentativen Anzahl an Geräten.“ Des weiteren wird erläutert, was unter „gleichartig gebauten und gleichartig betriebenen Geräten“ zu verstehen ist. 
  • Auch für die Beurteilung des Hygienezustandes von dezentralen Geräten wird nun ausdrücklich eine Gefährdungsbeurteilung gefordert.

Insgesamt sind nunmehr die Anforderungen an die hygienegerechte Errichtung und Instandhaltung von dezentralen RLT-Geräten präziser formuliert, Zugleich sind diese Anforderungen praxisgerechter (Filterung) aber auch aufwändiger (Gefährdungsbeurteilung) geworden.

Für den Inhalt: Dr. Rudolf Rabe

Leiter der Hygiene Akademie